Netzzugangsentgelte Strom 2011
Bei der Nutzung des Stromnetzes der badenovaNETZ GmbH sind das Netzentgelt und das Abrechnungsentgelt je Entnahmestelle gemäß diesem Preisblatt sowie die jeweils gültige Konzessionsabgabe und die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz an den Netzbetreiber zu entrichten. Zudem wird bei der Nutzung einer Messeinrichtung bzw. eines Zählers des Netzbetreibers ein Entgelt für den Messstellenbetrieb je Messstelle in Rechnung gestellt. Für die Erbringung der Messung durch den Netzbetreiber wird ein Entgelt für die Messdienstleistung je Messstelle erhoben.
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Netzzugangsentgelte Strom der badenovaNETZ GmbH - 2011
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Netzzugangsentgelte Strom der badenovaNETZ GmbH - 2012 |
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