Gesetzliche Grundlagen
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung, NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. S. 2477) ist die badenovaNETZ GmbH verpflichtet, „jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen“ (§ 1 NAV). Die NAV gilt dabei mit dem Tage des Inkrafttretens für alle Netzanschlussverhältnisse, die ab dem 13.07.2005 zwischen dem Netzbetreiber und Grundstückseigentümer (Anschlussnehmer) auf der Grundlage der AVBEltV abgeschlossen wurden. Daneben gilt die NAV mit Bekanntmachung vom 23.12.2006 nach § 29 NAV auch für alle bestehenden Netzanschlussverhältnisse in Niederspannung, die bis einschließlich 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBEltV abgeschlossen wurden.
| Beschreibung | Download |
|---|---|
|
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) |
|
