Gesetzliche Grundlagen
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das am 13.07.2005 in Kraft getretene „Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG)“ enthält Vorgaben zur Regulierung und Entflechtung der Energieversorgungsnetze, die auch Richtlinien der Europäischen Union umsetzen. Nach dem EnWG sind alle Netzbetreiber verpflichtet, ihre Strom- und Gasnetze diskriminierungsfrei allen Kunden zur Verfügung zu stellen. Dafür dürfen dem Kunden nur von der
Bundesnetzagentur
genehmigte Netzentgelte in Rechnung gestellt werden, die sich nach den Verordnungen über die Entgelte für den Zugang zu Strom und Gas richten.
Die Netzbetreiber werden von den zuständigen Regulierungsbehörden kontrolliert. Diese sind auch Ansprechpartner für Kundennachfragen.
Die Vorgaben des EnWG werden durch Verordnungen zum Netzzugang und zu den Netzentgelten für Strom und Gas ergänzt und präzisiert.
| Beschreibung | Download |
|---|---|
|
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Stand 2009-08 |
|
|
Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen |
|
|
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen |
|
|
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen |
|
|
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen |
|
