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Messstellenbetrieb und Messung

Gemäß dem am 29.08.2008 in Kraft getretenen „Gesetz zur Öffnung des Messwesens im Strom- und Gasbereich für Wettbewerb“ kann jeder Strom- und Gaskunde den Betrieb seiner Messeinrichtungen und die Durchführung von Messungen einem Anbieter seiner Wahl übertragen. An dieser Stelle informieren wir Sie über die gesetzlichen Grundlagen sowie über die Messdienstleistungen der badenovaNETZ GmbH.

Gesetzliche Grundlagen

Hier haben wir die relevanten gesetzlichen Regelungen für den Messstellenbetrieb und die Durchführung von Messungen für Sie zusammengestellt.
Musterverträge

Muster für den Messrahmenvertrag und den Messstellenbetreibervertrag stehen hier für Sie zum Download bereit.
Entgelte

Hier finden Sie die aktuellen Preisblätter für unsere Messdienstleistungen.

Die badenovaNETZ GmbH bietet gemäß § 21 b Absatz 3b des EnWG einen Basiszähler an. Der Preis dieses Zählers beträgt 25,33 €/a (netto) bzw. 30,14 €/a (brutto) im Vergleich zu einem Eintarifzähler für 9,10 €/a (netto) bzw. 10,83 €/a (brutto) .

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badenovaNETZ GmbH
Tullastraße 61
79108 Freiburg

Kostenlose Servicenummer
Telefon: 0800 2 21 26 21
Fax: 0761 50 82 83

Allgemeine Anfragen
lieferantenwechsel.badenova-netz@energiexchange.de

Lieferantenwechselprozess
Nur Edifakt-Nachrichten
badenova-netz@edi.energiexchange.de

Entstördienst
Telefon: 0800 2 767 767 (24 Std.)
(kostenlose Servicenummer)

Mitteilung von Zählerständen
metering-service.badenova-netz@energiexchange.de

Online-Planauskunft
planService von regioDATA

 

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