Messstellenbetrieb und Messung
Gemäß dem am 29.08.2008 in Kraft getretenen „Gesetz zur Öffnung des Messwesens im Strom- und Gasbereich für Wettbewerb“ kann jeder Strom- und Gaskunde den Betrieb seiner Messeinrichtungen und die Durchführung von Messungen einem Anbieter seiner Wahl übertragen. An dieser Stelle informieren wir Sie über die gesetzlichen Grundlagen sowie über die Messdienstleistungen der badenovaNETZ GmbH.
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› Gesetzliche Grundlagen
Hier haben wir die relevanten gesetzlichen Regelungen für den Messstellenbetrieb und die Durchführung von Messungen für Sie zusammengestellt. |
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› Musterverträge
Muster für den Messrahmenvertrag und den Messstellenbetreibervertrag stehen hier für Sie zum Download bereit. |
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› Entgelte
Hier finden Sie die aktuellen Preisblätter für unsere Messdienstleistungen. Die badenovaNETZ GmbH bietet gemäß § 21 b Absatz 3b des EnWG einen Basiszähler an. Der Preis dieses Zählers beträgt 25,33 €/a (netto) bzw. 30,14 €/a (brutto) im Vergleich zu einem Eintarifzähler für 9,10 €/a (netto) bzw. 10,83 €/a (brutto) . |
