badenova Stromnetz
Die Liberalisierung des Strommarktes wurde mit dem Inkrafttreten des Energiewirtschaftgesetzes (
› EnWG
) am 13.07.2005 einschließlich der Verordnungen für den Strom-Netzzugang
(Strom-NZV) (PDF,
38KB
)
und der Strom-Netzentgeltverordnung
(Strom-NEV) (PDF,
65KB
)
neu geregelt. Jeder Kunde hat danach die Möglichkeit selbst zu entscheiden, von welchem Lieferanten er seinen Strom beziehen möchte.
Die badenovaNETZ GmbH stellt sich dem Wettbewerb und gewährt jedem Lieferanten den freien Zugang zu ihrem Stromversorgungsnetz nach den Bedingungen der Verträge und des neuen
› EnWG
. Für die Nutzung der Stromnetze und -anlagen sind entsprechende, von der
Bundesnetzagentur
genehmigte Netznutzungsentgelte zu entrichten.
Netzgebiet
In diesem Gebiet sind wir für die allgemeine Stromversorgung zuständig.
Netzentgelte
Hier finden Sie unsere aktuellen Preisblätter für den Netzanschluss und die Netznutzung.
