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Technische Mindestanforderungen

 

Lastflusszusagen

Erdgasmobil

Eine Lastflusszusage ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Netzbetreiber und einem Transportkunden, dass ein definierter Gasfluss an einem Ein- oder Ausspeisepunkt zur Verfügung steht.

Die Bekanntgabe von Lastflusszusagen erfolgt gemäß Leitfaden „Entgelt- und Kostenwälzung Erdgas“. Die Grundlage hierfür ist § 9 der Kooperationsvereinbarung Gas sowie die Anlage 2 zur Kooperationsvereinbarung „Berechnung der Kapazität im vorgelagerten Netz“.

Gemäß § 9 der Kooperationsvereinbarung benutzt die badenovaNETZ GmbH kapazitätsrelevante Instrumente zur Verringerung der „Internen Bestellung“ im vorgelagerten Netz.

 

Anfrage über Lastflusszusagen

Die badenovaNETZ GmbH beabsichtigt für das kommende Kalenderjahr vom 01.01.2011 bis zum 01.01.2012 den Einsatz von Lastflusszusagen mit folgenden Leistungsmerkmalen:

  • Leistung ca. 25 000 m³/h
  • Laufzeit 2011 (vom 01.01.2011 bis 01.01.2012)
  • Ankündigungszeit bis zur Abschaltung 2h

Bewerben können sich Transportkunden, welche Aus- und Einspeisepunkte im Netz von badenovaNETZ GmbH beliefern. Lastflusszusagen in anderen Netzebenen werden nicht anerkannt, sofern gesetzliche Regelungen nichts Gegenteiliges besagen.

Die Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien der Bundesnetzagentur.

Angebotsende ist der 15. Oktober 2010.

Ansprechpartner

Stefan Röbert
stefan.roebert@badenova.de

Rudolf Gebert
rudolf.gebert@badenova.de

Angebotsanschrift
badenovaNETZ GmbH
Tullastraße 61
79108 Freiburg i.Br.

 

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