Gesetzliche Grundlagen
Grundversorger Erdgas
Als Grundversorger nach dem › EnWG gilt jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 01.07.2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie diese Feststellung bis zum 30. Juni des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Bis zum 30. Juni 2012 ist im Netz der badenovaNETZ GmbH die badenova AG & Co. KG der Grundversorger.
Details regelt die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung, GasGVV) vom 26.10.2006.
| Beschreibung | Download |
|---|---|
|
Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) |
|
