Gesetzliche Grundlagen
Gleichbehandlungsprogramm
Gemäß § 8 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes ( › EnWG ) ist die badenova AG & Co. KG als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassten Mitarbeiter verbindliche Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes in einem Gleichbehandlungsprogramm festzulegen, ihren Mitarbeitern und der Bundesnetzagentur bekannt zu machen und dessen Einhaltung zu überwachen.
Zur Überwachung der Gleichbehandlung hat die badenova AG & Co. KG einen Gleichbehandlungsbeauftragten eingesetzt, der die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Anforderungen im Auftrag der badenovaNETZ GmbH überwacht. Über die im vergangenen Jahr getroffenen Maßnahmen veröffentlichen wir jeweils zum 31. März des laufenden Jahres einen Bericht, dessen aktuelle Ausgabe Sie
hier (PDF,
156KB
)
einsehen können.
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Gleichbehandlungsbericht 2011 |
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